Krankenkassenbeiträge
Die Kosten der psychotherapeutischen Sitzungen werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen. Es braucht dazu die Anordnung des Hausarztes.
Falls Sie Opfer eines Verbrechens (sexueller Missbrauch, Gewalt, Überfall) geworden sind, gibt es gemäss Opferhilfegesetz die Möglichkeit, eine Übernahme der Psychotherapiekosten zu beantragen.